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Das Kardinalfehler-Netz in ausnahmslos allen Staats- und damit Fach- und Wissenschaftsbereichen.


Kardinalfehler1/9

Neben den beiden Konstruktionsfehlern im Staatsaufbau und im Zins-Geld-System gibt es noch ein ganzes feinmaschiges Netz von „winzigen“, trivialen, offensichtlichen und scheinbar zufälligen Kardinalfehlern in ausnahmslos allen, nur scheinbar von den fehlerhaft organisierten Staaten kontrollierten Fach- und Wissenschaftsbereichen, die aber - wie alle Gesellschaftsbereiche, inklusive der nur scheinbar „geteilten“ Staatsgewalten [Gewaltenteilung: Gesetzgebung, Gerichte, Verwaltungen] sowie die nur scheinbar unabhängigen Medien, Aufsichtsbehörden und Gutachter - vom Zins-Geld abhängen.


Die für den Öffentlichen Einspruch bedeutsamen Kardinalfehler habe ich in der gleichnamigen Anlage zum Öffentlichen Einspruch beschrieben.


Die beiden Konstruktionsfehler im Staatsaufbau und im Zins-Geld und die Kardinalfehler in ausnahmslos allen Gewalt-Staat-Zins-Geld-kontrollierten Fach- und Wissenschaftsbereichen sind, nach Maßstäben der Fehleranalyse in der Sicherheitstechnik, höchst auffällig, da es sich ausnahmslos um sogenannte undenkbare Fehler handelt.


In der Fehleranalyse werden Fehler, die so „winzig“ oder so offensichtlich falsch sind, dass man sich, schon bei geringer Sachkenntnis, tatsächlich nicht ohne weiteres vorstellen kann, dass solche Fehler sich in der Praxis auswirken sollen, als undenkbar eingestuft.


In nur ansatzweise sinnvoll an der Aufgabenstellung ausgerichteten Organisationen und bei nur ansatzweise auch emotional gewissenhaft arbeitenden Menschen, wirken sich undenkbare Fehler in der Praxis nicht aus.


Außerdem ist diese Fehleranordnung, nach Maßstäben der Fehleranalyse in der Sicherheitstechnik, höchst auffällig, weil das Kardinalfehler-Netz, zwar den Konstruktionsfehler im Aufbau der Staaten voraussetzt, aber keine kausale *) Folge davon ist. [*) „Kausalität“: folgerichtige Beziehung zwischen Ursachen und Wirkungen zwischen den Fehlern.]


Auch die übrigen Kardinalfehler sind kausal voneinander unabhängig.


Der Konstruktionsfehler im Staatsaufbau und das Kardinalfehler-Netz setzen zwar das formal fehlerhafte Zins-Geld voraus, sind aber ebenfalls keine kausale Folge davon; alle diese Gewalt-Staat-Zins-Geld- oder kurz: GSZG-Fehler sind fehleranalytisch kausal voneinander unabhängig. [Bild]


Da alle GSZG-Fehler kausal von einander unabhängig sind, können sie nicht streng kausal nachgewiesen werden, wie das in der Strafverfolgung und den Gerichten üblich und gesetzlich erzwungen ist (Kardinalfehler).


Die GSZG-Fehleranordnung ist durch die formal fehlerhafte, technisch befangene Beweisführung der Gerichtsbarkeit [Arbeitsweise], die u.a. dadurch Willkürrecht betreibt und sich damit selbst in Frage stellt, für die Staaten nicht auflösbar, was u.a. die Jahrtausende Dauer der unerkannten Existenz des GSZG-Mechanismus erklärt.


Die GSZG-Fehler können aber mit den weltweit seit etwa der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts in der Sicherheitstechnik auch behördlich anerkannten Methoden der  Probabilistik, u.a. aufgrund der  höchst auffälligen Fehlerart, einfach formal und belastbar nachgewiesen werden.


Nach den weltweit anerkannten und üblichen Maßstäben der Fehleranalyse in der Sicherheitstechnik gibt es für ein zufälliges Zusammenkommen von nur zwei kausal voneinander unabhängigen Fehlern in einem System keine hinreichende Wahrscheinlichkeit. (Beispiele: Zwei Brandherde bei einem Brand ist ein „hartes Indiz“ (deutliches Anzeichen) auf mögliche Brandstiftung. Das gleichzeitige Auftreten eines Virus an mehreren Orten ist ein „hartes Indiz“ auf künstliche Verbreitung. Usw.)


Für ein zufälliges Zusammenkommen einer so hohen Anzahl von ausnahmslos unabhängigen Fehlern in einem

System, hier in den Staaten, gibt es keine Wahrscheinlichkeit; das gilt insbesondere auch deshalb, weil diese Fehler außerdem auch noch ausnahmslos als undenkbar eingestuft werden müssen.


Da alle diese Kardinalfehler sowohl kausal voneinander unabhängig als auch undenkbar sind, besteht schon aufgrund der höchst außergewöhnlichen Fehlerart aller dieser Fehler eine zwingende Korrelation (also Beziehung).


Darüber hinaus sind diese ausnahmslos undenkbaren und ausnahmslos unabhängigen Kardinalfehler in ihren Wechselwirkungen aufeinander abgestimmt, was die, aufgrund der besonderen Fehlerart an sich schon zwingende Schlussfolgerung einer

bestehenden Korrelation bestätigt und unterstreicht. [Arbeitsweise]


Vereinfacht und zusammengefasst heißt das, dass diese Fehleranordnung in den Gewalt-Staaten und im Zins-Geld-System zwingend erwiesen künstlich aufwendig und kostspielig hergestellt und betrieben wird.


Die Staaten sind aufgrund des formalen Konstruktionsfehlers in ihrem Aufbau (Scheuklappen-Organisation) also nicht nur theoretisch instrumentalisierbar, sondern werden zwingend erwiesen fremdkontrolliert, wie es u.a. das Vorhandensein eines so aufwendigen Kardinalfehler-Netzes in ausnahmslos allen nur scheinbar staatlich kontrollierten Gesellschaftsbereichen fehleranalytisch zwingend beweist!


Mein Öffentlicher Einspruch vom 21.12.2021, konzentriert sich, wie auch mein nicht-öffentlicher Einspruch vom 26.06.2015 im Einspruchsgrund auf die beiden Konstruktionsfehler, weil das Kardinalfehler-Netz ohne die beiden Konstruktionsfehler, nach Maßstäben der Fehleranalyse in der Sicherheitstechnik, nicht aufrecht erhalten und betrieben werden kann.


Auch die beiden undenkbaren Konstruktionsfehler im Aufbau der Staaten und im Zins-Geld-System bedingen sich wechselseitig, obwohl sie kausal voneinander unabhängig sind, so dass die Korrektur nur eines dieser beiden Konstruktionsfehler, z.B. durch weltweite Einrichtung von MenschenRechte-Stellen oder Einführung einer MenschenRechte-Garantie, ausreicht, um die gesamte Gewalt-Staat-Zins-Geld-Fehler-Matrix aufzulösen!


Allerdings würde die gleichzeitige Umsetzung dieser beiden MenschenRechts-Maßnahmen, die Umstellung der Gesellschaft erheblich vereinfachen und beschleunigen und mögliche Gefahren durch das technisch allmächtige Zins-Geld begrenzen.

[Mindestmaßnahmen zur Gefahrenabwehr]


Durch Definition eines Arbeitsprinzips für einen „allgemeinen Stand von Wissenschaft und Technik“ [Bild], wie das in der Sicherheitstechnik, die Aufgaben-bedingt grundsätzlich fachübergreifend ist, seit Jahrzehnten üblich, technisch notwendig, bewährt und auch behördlich anerkannt ist, kann das Kardinalfehler-Netz und damit die aufwendigst hergestellte Verwirrung und Desinformation einfach beendet werden.


[Kardinalfehler 2 von 9]